Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, dass die Forderung “Ausländer raus” oder “Heimreise statt Einreise” nicht unter die Straftat der Volksverhetzung fällt, sondern Teil der freien Meinungsäußerung ist. Ein Drahtseilakt zwischen freier Meinungsäußerung (Art. 5 GG):
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
und Volksverhetzung (§130 StGB):
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
- zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
- die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Die Richter begründeten ihr Urteil laut der offiziellen Pressemitteilung wie folgt (Ausschnitt des Rechtsspruchs):
Ein Angriff auf die Menschenwürde ist nur dann gegeben, wenn der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird. Dem entspricht es, dass die Strafgerichte bei der Parole „Ausländer raus“ nur unter Hinzutreten weiterer Begleitumstände von einem Angriff auf die Menschenwürde ausgehen.
Die Beschwerde geht auf eine Gruppe namen “Augsburger Bündnis · Nationale Opposition” zurück, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden und deswegen ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt sahen.
Kommentar: Die Verfassungsrichter mussten sich mit einem sehr schwierigen Thema auseinandersetzen, dem Abwägen von freier Meinungsäußerung gegenüber der Menschenwürde, die hier vermeintlich durch die Straftat der Volksverhetzung verletzt wurde. Meiner Meinung nach ist es legitim, das Recht zu Meinungsäußerung zurückzustellen, wenn dadurch Menschen in ihren Grundrechten verletzt werden. In diesem speziellen Fall, wird die Würde aller “Ausländer” jedoch nur äußerst geringfügig angegriffen, da ihnen keine herabwertenden Eigenschaften zugesprochen wurden. Als Vergleich dazu steht die Volksverhetzung im Dritten Reich. Zu dieser Zeit, und auch schon vorher, wurden Juden als Handelsvolk, materiell eingestellt, körperliche Arbeit scheuend, raffgierig und ausbeuterisch (bpb:Shoa und Antisemitismus) bezeichnet. Das Urteil ist ein Sieg der freiheitlichen Werte unserer Demokratie!
Was haltet ihr von dem Urteil?



nice bald ist dann auch wieder 88 erlaubt!
wtf?? ein sieg für der freiheitlichen werte unserer demokratie??
also cih finde, dass das Urteil schlichtweg falsch ist. durch den Ausspruch “Ausländer raus!” werden zwar keine negativen und beleidigenden Attribute dieser Gruppe zugeschrieben, dennoch werden sie meiner Meinung nach verunglimpft. Da jeder Mensch zwischen den Zeilen eines solchen spruches lesen können sollte, so wird auch vielen auffallen, dass bei den aufruf zur Vertreibung auch unausgesprochene Gründe mit inbegriffen sein müssen. Diese Gründe liegen in vorurteilsbehafteten und stereotypischen Eigenschaften, die Ausländern zugeschrieben werden.
Ich frage mich wieso man eine Bevölkerungsgruppe aus seinem Land verdrängen wollen sollte, wenn sie über positive Attribute (z.B. fleiß und disziplin) verfügen. Diese und sämtliche der Gesellschaft nützlichen Eigenschaften werden den Ausländern in meinen Augen durch den Ausruf aberkannt.
Das Argument der Redefreiheit ist natürlich nicht zu vernachlässigen Dennoch denke ich, dass dieses Recht in einem solchen Fall einschränkungen erleiden muss. Insgesammt muss man erkennen, dass nciht jeder Mensch die Zusammenhänge unseres gemeinschaftlichen Lebens erkennen kann und deshalb die SItuation vereinfacht. Folglich sucht die Person dann einen Sündenbock für alles was in seinem Leben schief gelaufen ist, da er so keine Selbstkritik üben muss.
Aufgrund dieser Beschränktheit unter der manche Teile unseres Landes leiden, sollte die Meinungsfreiheit ain diesem Fall sich dem ALlgemeinwohl des VOlkes unterordnen.
Das zwischen den Zeilen lesen ist sehr schwierig, da es nicht sicher ist, dass wirklich Vorurteile in der Aussage impliziert sind. Es ist nur sehr wahrscheinlich. Trotzdem finde ich, dass unser Rechtsstaat genau bei solchen Sachen keinen Freiraum für Vermutungen haben sollte. Sonst kommt es bald immer mehr zu Verurteilungen, in denen die Richter davon ausgehen, was der Mensch für eine ihnen nicht angepasst erscheinende Persönlichkeit (anders=schlecht) hat und sie ihn daraufhin verurteilen ohne aber wirklich harte Fakten auf ihrer Seite zu haben.
Die Personen, die “Ausländer raus” rufen denken bestimmt nicht, dass allen Ausländern positive Eigenschaften zugeschrieben werden können. Wie wir aber wissen, ist diese Verallgemeinerung falsch. Sie setzten sich für einen Staat ohne Ausländer ein, weil sie der Meinung sind, die Vorteile die so etwas hat überwiegen die Nachteile. Das Denken der Linken berührt auch nur auf Vermutungen, wenn sie behaupten “Arbeit für Alle” ist besser für Deutschland, als unser momentanes System.
“Aufgrund dieser Beschränktheit unter der manche Teile unseres Landes leiden, sollte die Meinungsfreiheit ain diesem Fall sich dem ALlgemeinwohl des VOlkes unterordnen.”
Ich denke einfach viele Vorurteile der “Rechtsextremen” kann man mit der falschen Integration der Einwanderer begründen. Man sieht, dass viele Einwanderer von Hartz4 leben und denkt, alle tun dies und ruhen sich nur auf Geldern von Deutschland aus. Trotzdem denke ich nicht, dass es schon soweit ist, dass generell allen Ausländern von Grund auf negative Eigenschaften zugeschrieben werden können. Ich hoffe! Schwarze Schafe gibt es aber immer und überall.
Also ich zum Beispiel bin ja ‘n unfassbar cooler Typ. Ich zahl auch Steuern. xD
Haha! deine paar Kröten da xD
“Das zwischen den Zeilen lesen ist sehr schwierig, da es nicht sicher ist, dass wirklich Vorurteile in der Aussage impliziert sind. Es ist nur sehr wahrscheinlich”
Wenn man so Argumentiert schafft man eine gesetzliche Grauzone für diskriminierende Machenschaften. Somit könnte man auch jedwede Volkverhetzung in Metaphern maskieren und müsste keinerlei Strafen zu befürchten haben.
Zu deiner Befürchtung über zukünftige willkürlichen Verurteilungen muss ich sagen, dass nicht angepasst/anders sein immer noch ein weiter Sprung von unterschwelliger Verleumnung. Dennoch verstehe ich deine Besorgnis und teile sie auch. Aber ich finde nicht, dass Minderheiten leiden sollten, weil Angst hatten, dass der Staat seine Macht misbrauchen könnte.
Weiterhin muss man bedenken, dass die Gewaltenteilung diese Gefahr noch eindämmt einschränkt.
Außerdem hat uns die Geschichte gelehrt, dass fortwährendes Bestehen auf den rechtlichen Privilegien unserer Widersacher gefährlich sein kann. Auch die SPD war in den 1930er Jahren nicht bereit die Rechte, die der NSDAP durch die Verfassung versichert waren, zu verletzen. Das ist zwar nicht zu beanstanden und theoretisch das richtige Verhalten, aber die Folgen sind leider allgemein bekannt.
“Ich denke einfach viele Vorurteile der “Rechtsextremen” kann man mit der falschen Integration der Einwanderer begründen. Man sieht, dass viele Einwanderer von Hartz4 leben und denkt, alle tun dies und ruhen sich nur auf Geldern von Deutschland aus.”
Da stimme ich dir zu. Aber hierbei ist der Fehler im System zu finden, da für Hartz4 Empfänger oftmals unter dem Strich weniger Geld zur Verfügung steht, wenn sie einer Arbeit nachgehen.
Also um das mal mit der Maskierung der eigentlichen Aussage aufzugreifen:
Es ist etwas anderes wenn man sagt: “Ausländer raus” als wenn man behauptet “Ausländer sind Ratten”. Bei der ersten Aussage kann man höchstens vermuten, was alles als Beweggründe für diese Aussage vorhanden sein können.
Bei der zweiten Aussage lässt es sich aber kaum bestreiten, dass man die negativen Eigenschaften einer Ratte im Sinn hat. Wäre ich der Verteidiger dieser Behauptung, könnte ich sagen, Ratten sind schnelle und schlaue Tiere. Dass das totaler Schwachsinn bezogen auf die eigentliche Meinung ist, die ich mit der Aussage vertrete, sollte ja klar sein.
Die Aufgabe des Richters ist es dann darüber zu entscheiden, wie offensichtlich es ist, dass man mit der Aussage volksverhetzerische Ziele verfolgt.
“Außerdem hat uns die Geschichte gelehrt, dass fortwährendes Bestehen auf den rechtlichen Privilegien unserer Widersacher gefährlich sein kann.”
Diese Aussage halte ich für sehr gefährlich. Die Nazis sind damals nicht an die Macht gekommen, dass ihnen ihr Mandat im Reichstag nicht entzogen wurde, weil sie eine verfassungsfeindliche Einstellung hatten, sondern weil sie gegen die Verfassung gehandelt haben. Ab diesem Zeitpunkt hätte man sie zu Verteidigung der Grundrechte auch meiner Meinung nach bestrafen und verbannen müssen.
ja ok mit der Ratte hast du Recht. ich finde es aber trotzdem falsch die nicht zu verurteilen. Wie du ja auch sagtest liegt es im ermessen des Richters festzustellen, wie offensichtlich die Volksverhetzung ist und genau diese Richter kritisiere ich ja auch. Meiner Meinung nach ist “Ausländer raus” ziemlich offensichtlich rassisch und hätte somit ein anderes Urteil zur Folge haben müssen.
und den teil mit den nazis hab ich nciht gerafft xD
Es ist sogar sehr rassistisch. Aber soweit ich weiß, ist es in Deutschland nicht verboten rassistisch zu sein.
hmmm das is ja doof…
Oh lol ich hab kein Bock eure Kommentare zu lesen mach ich später und schreib nochma was dazu dann xD
Aber ich finds einfach nur scheiße!
Erstens ist das wieder ein Sieg für die Rechten und 2. verstößt das doch theoretisch gegen einen der Grundsätze der Bürgerrechte die man hier 3 Artikel weiter unten findet: Asyl!